Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: Dezember 2007)
Das Folgende zu lesen kostet Sie vielleicht 3 Minuten, aber es kann Ihnen und uns eine Menge unnötigen Ärger ersparen!

Auszug aus der Satzung und der Gebührenordnung der Volkshochschule Ostfildern. Die komplette Fassung händigen wir Ihnen gerne aus

Rechtsstatus
Die Volkshochschule Ostfildern ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ostfildern mit gemeinnützigem Charakter.

Anmeldung
Für alle Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich; ausgenommen sind Veranstaltungen mit dem Hinweis Abendkasse/Tageskasse.

Anmeldungen sind möglich

  • Persönlich in der Geschäftsstelle Ostfildern
  • Schriftlich
  • Per Fax:
    Ostfildern: 0711 3404-827
  • Übers Internet: www.vhs-ostfildern.de
  • Per E-Mail: Volkshochschule(at)Ostfildern.de
  • Telefonisch: Wenn der VHS die Bankverbindung vorliegt und am Abbuchungsverfahren teilgenommen wird.

Die hier abgedruckten Geschäftsbedingungen werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrages zwischen Volkshochschule und Teilnehmer/in.

Die Datenerhebung auf den Anmeldevordrucken ist weder nach einem Gesetz noch nach einer Rechtsnorm vorgeschrieben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angaben freiwillig gemacht werden (Hinweis gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 Landesdatenschutzgesetz).

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen bei der Kursleiterin oder beim Kursleiter sind ungültig. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung

Bei Studienreisen und Exkursionen tritt die VHS in Ermangelung anderweitiger Regelungen lediglich als Vermittler und nicht als Veranstalter auf. Es gelten insoweit zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter bzw. Leistungsträger.

Gebühren
Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen gelten die abgedruckten Entgelte. Zusätzlich können Kosten für Skripte, Kopien, Material usw. entstehen.

Die volle Zahlungspflicht entsteht auch durch die unangemeldete Teilnahme an einer Veranstaltung. Erreicht ein Kurs nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, so kann mit Einverständnis aller Teilnehmer/innen ein Aufpreis erhoben werden oder die Zahl der Unterrichtseinheiten gekürzt werden.

Ermäßigungen
Gebührenermäßigungen sind möglich für:

  • Schüler/-innen
  • Student/-innen, Auszubildende
  • Bundesfreiwilligendienst - Freiwilliges Soziales Jahr
  • Schwerbehinderte
  • Arbeitslose
  • Sozialhilfeempfängerinnen, Sozialhilfeempfänger
  • Inhaberinnen, Inhaber des Förderpasses/Stadtpasses/Familienpass der Stadt Ostfildern

In jedem dieser Fälle benötigen wir einen Nachweis für den Ermäßigungsgrund. Wenn mehrere Ermäßigungsgründe zusammentreffen, wird nur derjenige anerkannt, der zur größtmöglichen Ermäßigung führt.

Bezahlung
Bitte geben Sie uns eine Einzugsermächtigung
Falls Sie eine Rechnung wünschen, erhöht sich die Gebühr um 3 Euro.

Kursabsage durch die VHS
Die Volkshochschule kann Veranstaltungen wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall eines Kursleiters/einer Kursleiterin oder aus sonstigen von ihr zu vertretenden Gründen absagen. Wenn die Volkshochschule eine Veranstaltung absagt, erhalten Sie alle bereits an die Volkshochschule geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche an die Volkshochschule sind ausgeschlossen. Wenn eine Veranstaltung abgebrochen werden muss, erhalten Sie die bezahlten Gebühren anteilig zurück.

Rücktritt von Teilnehmer/innen
Wenn Sie von Ihrer Anmeldung zurücktreten müssen Sie Ihren Rücktritt in jedem Fall persönlich oder schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle erklären. Wenn Sie das nicht tun, müssen wir auf der Zahlung der vollen Gebühr bestehen.
Eine Abmeldung nur bei der Kursleiterin oder dem Kursleiter ist unwirksam.
Sie können ohne Angaben von Gründen innerhalb bestimmter Fristen von Ihrer Anmeldung zurücktreten:

  • Bei Veranstaltungen mit 1 bis 5 Terminen: spätestens 4 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn.
  • Bei Kursen mit mehr als 5 Veranstaltungsterminen: spätestens 2. Arbeitstage nach dem 1. Kurstermin.
  • Bei Wochenendveranstaltungen, Kochkursen und einmaligen Veranstaltungen: spätestens 4 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn.
  • Bei Tagesfahrten: spätestens 8 Arbeitstage vor Fahrtbeginn, es sei denn es gelten besondere Bedingungen
  • Bei Mehrtagesfahrten, Studienreisen und mehrsemestrigen Lehrgängen: entsprechend den Rücktrittsbedingungen, die mit der Anmeldung schriftlich anerkannt werden.

Rücktritt während des Kurses und anteilige Erstattung von Gebühren:
Wenn Sie durch Umstände und Gründe, die Sie nicht beeinflussen konnten, nicht weiter an einer Veranstaltung teilnehmen können, so kann die Volkshochschule die Kursgebühr anteilig zurückerstatten. Wir benötigen jedoch einen schriftlichen Antrag und einen Nachweis über die Umstände, die Sie am weiteren Besuch der Veranstaltung hindern.

Eine Änderung der nach dem 2. Kurstermin festgesetzten Gebühr ist bei späteren Veränderungen der Gruppengröße nicht mehr möglich.

Bei Rücktritt müssen wir in jedem Fall - auch wenn Sie rechtzeitig zurückgetreten sind - Verwaltungskosten in Höhe von 5 Euro einfordern.

Teilnahmebescheinigungen
Auf Wunsch stellen wir Ihnen nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung aus.

Haftung
Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276,278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten.

Bei Verlust und Diebstahl übernimmt die Volkshochschule keine Haftung. Insbesondere bei Unfällen innerhalb der Unterrichtsgebäude kann die Volkshochschule keine Haftung übernehmen.

Hausordnung
Bitte beachten Sie die jeweilige Hausordnung und das Rauchverbot in öffentlichen Schulen. Wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen ist zu unterlassen.

Ferien
In der Regel finden in den Schulferien keine fortlaufenden Veranstaltungen statt.

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